Die Laufbahn bei der Feuerwehr
"Mal eben eintreten“ und dann Feuerwehrmann sein, so einfach ist es natürlich nicht.
Die Feuerwehr ist eine städtische Einrichtung zur Gefahrenabwehr, daher ist die Ausbildung in der Freiw. Feuerwehr ist in Nordrhein-Westfalen in Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften und Verordnungen geregelt.
Die Kommunen erfüllen mit der Feuerwehr eine sogenannte "Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung".
Alle Lehrgänge schließen in der Regel mit einer oder mehreren Prüfungen ab.
In der Regel beginnt die Laufbahn bereits in der Jugendfeuerwehr. Bereits ab dem zehnten Geburtstag kann jeder Junge und jedes Mädchen Mitglied der Jugendfeuerwehr werden. Mit dem 18.Geburtstag erfolgt dann der Wechsel in die aktive Einsatzabteilung.
Selbstverständlich sind bei uns in der Einsatzabteilung auch "Seiteneinsteiger "willkommen, die nicht in der Jugendfeuerwehr angefangen haben!
Seiteneinsteiger werden als „Feuerwehr-Anwärter“ aufgenommen.
Übernommene Jugendfeuerwehrleute starten sofort mit dem Dienstgrad Feuerwehrmann.
Die Ausbildung für den Einsatzdienst in der Freiw. Feuerwehr startet mit der Grundausbildung, die in NRW etwa 200 Ausbildungsstunden umfasst.
Diese sollen bei uns in der Feuerwehr Attendorn in rund 18 Monaten durchlaufen werden.
Diese besteht aus vier Grundausbildungsmodulen, auch "Truppmannlehrgang" (F-I) genannt, mit insgesamt 150 Lehrgangsstunden.
Seiteneinsteiger werden nach erfolgreicher Teilnahme an den Modulen 1 + 2 zum Feuerwehrmann ernannt.
Dazu folgen nun die Lehrgänge Sprechfunk und Atemschutzgeräteträger, mit jeweils 25 Unterrichtsstunden. All diese Lehrgänge werden auf Stadt- oder Gemeindeebene abgehalten.
Nach erfolgreicher Teilnahme an diesen Grundlehrgängen erfolgt die Beförderung zum Oberfeuerwehrmann.
Ab jetzt kann sich jeder Feuerwehrangehörige weiter qualifizieren.
Auf Kreisebene stehen die Lehrgänge Maschinist für Löschfahrzeuge, Höhen- und Absturzsicherung, sowie die Grundlehrgänge für Einsätze mit atomaren, biologischen oder chemischen Gefahren an.
Ferner werden beispielsweise Lehrgänge zum Fachgebiet technische Hilfe/technische Rettung angeboten.
Nach 5 Jahren Dienstzeit als Oberfeuerwehrmann erfolgt die Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann.
Ebenfalls ist ab dem Dienstgrad Oberfeuerwehrmann ein weiterer Laufbahnlehrgang möglich.
Die Ausbildung zum Truppführer (F-II) wird auf Kreisebene durchgeführt, und beinhaltet 60 Unterrichtsstunden. Nach erfolgreichem Prüfungsabschluss erfolgt die Beförderung zum Unterbrandmeister.
Danach werden alle Laufbahnlehrgänge in Vollzeit am Institut der Feuerwehr NRW in Münster abgehalten.
Erster Führungslehrgang ist die Ausbildung zum Gruppenführer (F-III).
Dieser Lehrgang dauert 2 Wochen. Der Absolvent wird nach abgeschlossenen Prüfungen zum Brandmeister ernannt.
Nun kann dieser ebenfalls am Institut der Feuerwehr weitere Qualifikationen erwerben.
So zum Beispiel den Lehrgang ABC-II / Führen im ABC-Einsatz, oder einen Ausbilderlehrgang besuchen.
Nach 2 Jahren erfolgt die Beförderung zum Oberbrandmeister.
Weitere 5 Jahre später kann die Ernennung zum Hauptbrandmeister erfolgen.
Der nächste Laufbahnlehrgang ist nun der zum Zugführer (F-IV).
Nach zwei Wochen Vollzeitlehrgang steht die Beförderung zum Brandinspektor an.
Mit dem Lehrgang „Verbandführer“ (F/B-V) wird der Feuerwehrangehörige zum Brandoberinspektor.
Danach folgt der Lehrgang "Stabsarbeit".
Mit dem höchsten Laufbahnlehrgang kann die Qualifikation zum Leiter der Feuerwehr (F-VI) erworben werden.
Dann erfolgt mit dem Dienstgrad „Stadtbrandinspektor“ in der Regel auch die Ernennung zum Leiter oder stellv.Leiter der Feuerwehr.
Die Dienstgrade der Feuerwehren in NRW: